AGB

  1. 1 Allgemeines

    Die im Folgenden aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge (Angebote, Wartungsverträge, KV, etc.) (in schriftlicher und/oder elektronischer Form) zwischen der Robin Schmidt (Target Film) (folgend: Target Film genannt) und deren Auftraggeber. Abweichende AGB der Auftraggeber werden nicht – sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart – anerkannt und werden deshalb auch nicht Vertragsbestandteil.

    Nebenabreden, die nicht Bestandteil des Vertrages sind, sind ausschließlich schriftlich, ob per Briefpost oder auf elektronischem Wege per Email zu vereinbaren. Mündliche Aussagen sind grundsätzlich nicht bindend.

    2 Angebot

    Die Angebote von Target Film verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Alle Preise verstehen sich Netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

    3 Auftragserteilung

    Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn der Auftragnehmer das von Target Film zugesendete Angebot unter Einhaltung der Angebotsgültigkeit in schriftlicher Form oder per E-Mail oder über Lexoffice annimmt – und zwar mit unterzeichnen der Auftragsbestätigung am Ende des Angebots. Annahmen des Auftraggebers werden von Target Film durch schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail oder Briefpost angenommen.

    Im Rahmen des Auftrags besteht für Target Film grundsätzlich Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach dem Auftrag Änderungen, so hat er – sofern nicht anders vereinbart – die hierfür anfallenden Mehrkosten zu tragen. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Target Film eine angemessene Erhöhung des im Angebot festgelegten Entwicklungsaufwandes zu verlangen.

    Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist Target Film berechtigt, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

    4 Zahlungsbedingungen

    Insofern mit dem Auftraggeber nicht anders vereinbart, sind alle von Target Film gestellten Rechnung unter Einhaltung von einer Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen. Überschreitung der Zahlungsfristen berechtigt Target Film zu Berechnung von Verzugszinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens und die Beschreitung des Rechtsweges werden hierdurch nicht ausgeschlossen.

    Sofern nicht anders vereinbart, ist die vom Auftraggeber an Target Film zu zahlende Vergütung nach Abschluss des gegenwärtigen Projektes, sowie nach Rechnungsstellung durch Target Film fällig. Dauert ein Projekt länger als einen Monat (30 Tage), ist Target Film berechtigt, die erbrachten Leistungen monatlich durch Nachweis der geleisteten Stunden in Rechnung zu stellen. Mit der jeweiligen Rechnungsstellung wird der Vergütungsanspruch von Target Film fällig.

    Sollten von Target Film für den Auftraggeber im Rahmen des gegenwertigen Auftrages Entwürfe, Konzepte und/oder sonstige Werke, wie zum Beispiel Websites (in Teilen als Programmcode oder komplett), Onlineshops, Applikationen für mobile Endgeräte, Skripte, Programme, Grafiken usw.) erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist Target Film dazu berechtigt, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung einzufordern.

    Der Auftraggeber verpflichtet sich bei Geltendmachung dieses Rechts auf Zahlung.

    5 Eigentum und Transport von Datenträgern und Dateien, Fotos, Video, Animationen usw und alle damit verbundenen Rechte bleiben Eigentum von Target Film.

    Bei Beschädigung oder Verlust dieser Daten hat der Auftraggeber der Target Film die Kosten, die zur Wiederherstellung notwendig sind, zu ersetzen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt. Target Film ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten und sonstige Werke herauszugeben. Falls der Auftraggeber die Herausgabe wünscht, ist dieses schriftlich zu vereinbaren und, nach Absprache, gesondert zu vergüten.

    Hat Target Film dem Auftraggeber Datenträger und Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von Target Film verändert werden. Die Kosten des Transports von diesen, egal ob online und/oder offline, trägt der Auftraggeber. Mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, haftet die Target Film nicht für Mängel an Datenträgern und/oder Dateien. Die Haftung von Target Film ist ausgeschlossen bei Fehlern, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

    6 Lieferzeit

    Die Liefertermine werden von Target Film immer gesondert kalkuliert und sind individuell. Diese bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung und der Erstellung eines Feedbacks von Entwürfen, Demos, Projektzwischenständen, etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung rechnet sich jeweils vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme.

    Sollte der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, jedweder Form verlangen, welche die Anfertigungsdauer verlängern oder verkürzen, so verändert sich die Lieferzeit entsprechend des neu kalkulierten Aufwandes. Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.

    7 Korrektur, Abnahme und Beanstandung des Projektes

    Korrekturen und Änderungen, soweit sie 8 % des reinen Arbeitsaufwands nicht überschreiten, sind in den vereinbarten, kalkulierten Aufwänden enthalten. Bei Überschreitung dieser informiert Target Film den Auftraggeber im Voraus.

    Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen sind unverbindlich. Für mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungen übernimmt Target Film keine Haftung.

    Die Abnahme erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk. Dieser kann auf elektronischem oder schriftlichem Wege erfolgen. Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse (Websites, Software für mobile Endgeräte, Skripte, Grafiken, Druckprodukte, usw.) keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten seitens des Auftraggebers und Target Film unterbrechen diese Regelung nicht.

    In jedem Fall sind diese von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitige Ankündigung gilt eine Vorlaufzeit von vier Wochen. Beanstandungen des Arbeitsergebnisses haben, sofern nicht anders vereinbart, unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen.

    8 Gewährleistungen & Mängel

    Target Film verpflichtet sich im Rahmen eines jeden Auftrages, vom Auftraggeber überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster (Wie zum Beispiel Design Guidelines usw.) sorgfältig zu behandeln und aufzubewahren. Ferner verpflichtet sich Target Film bei eventuell mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl.

    Sollte die Nachbesserung nicht umsetzbar sein (zum Beispiel bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadenersatzanspruch geltend machen.

    9 Urheberrecht und Copyright

    9.1. Urheberrechte / Nutzungsrechte

    Von Target Film erstellte Entwürfe, Konzepte und alle sonstigen von erstellten Werken (Fotos, Videos, Druckprodukte usw. ) dürfen ohne deren ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert und/oder erweitert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig. Bei Verstoß hat der Auftraggeber der Target Film eine Vertragsstrafe von 500% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Das Urheberrecht für veröffentlichte Werke (Fotos, Videos ) bleibt im alleinigen Eigentum der Target Film. Es werden dem Auftraggeber nur die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte gewährt, jedoch keinerlei Eigentumsrechte. Soweit nicht gesondert schriftlich vereinbart, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Der Auftraggeber erhält erst mit der vollständigen Bezahlung der Vergütung, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, die Nutzungsrechte für alle Werke (Fotos, Videos, Etc.). Target Film bleibt in jedem Fall, auch wenn dem Auftraggeber das Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, alle Entwürfe, Konzepte und sonstige Werke (Websites, Software für mobile Endgeräte, Skripte, Grafiken, Druckprodukte, usw.) im Rahmen der branchenüblichen Eigenwerbung zu verwenden.

    Eine Erweiterung der Nutzungsrechte bedarf in jedem Fall einer schriftlichen Vereinbarung. Target Film hat das Recht, auf allen von Target Film erstellten Werken (Hard- und Softkopien) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, Target Film eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

    9.2. Copyrightrechte Dritter

    Target Film wird für jedes Projekt individuelle Leistungen erbringen. Ferner ist es möglich, dass sich Target Film an lizenzpflichtigen und nicht lizenzpflichten Softwares, Skripten, Sounds, Presets, Stockaufnahmen bedient.

    Es ist nicht ausgeschlossen, dass typische Gestaltungsstile, wie Linien, Farben oder einzelne grafische Elemente (Icons, Buttons, etc.) aber auch Videos und Fotos für andere Auftragsarbeiten wiederverwendet werden. Der Auftraggeber erhält ausdrücklich keine Exklusivrechte. Sollte die Target Film Templates (Vorlagen zur Entwicklung von Videos / Animationen),Bilder,  Grafiken oder Schriften aus lizenzfrei verwendbaren Grafiksammlungen entnommen haben, kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne für einen Auftrag seitens der Target Film eingesetzte Designbestandteile auch von anderen Nutzern dieser Sammlungen verwendet werden. Hieraus können keinerlei Ansprüche gegenüber der Target Film erhoben werden. Das Recht auf Exklusivität kann ausschließlich gesondert und schriftlich vereinbart werden.

    9.3. Pflichten und Haftung des Auftraggebers

    Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Aufträge zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an die Target Film übergebenen Materialien und Vorlagen berechtigt ist, den Inhalt sorgfältig kontrolliert hat und diese frei von Rechten Dritter sind. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts und Copyright-Verletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt Target Film von sämtlichen Ansprüchen auf erstes Anfordern frei, die Dritte gegen Target Film wegen eines Sachverhaltes oder eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt, stellen. Der Auftraggeber trägt die Kosten einer möglichen Rechtsverfolgung.

    9.4. Ideen, Konzepte und Entwürfe

    Zu Beginn der Projektarbeiten werden von Target Film in der Regel Ideen, Konzepte und Entwürfe erstellt. Diese dürfen vom Auftraggeber nur zum Zwecke der Anschauung und Prüfung verwendet werden. Ausdrücklich untersagt ist der Einsatz auf der Website des Auftraggebers, die zur Verfügungsstellung an Dritte oder ähnliche Verwendungszwecke wie beispielsweise die Weiterbearbeitung eines Entwurfs für eigene Präsentationen. Werden die Ideen, Konzepte und Entwürfe dennoch ohne Erwerb eines Nutzungsrechts durch den Auftraggeber eingesetzt, entsteht für Target Film das Recht auf Erhebung von Schadensersatzansprüchen.

    9.5. Kundenliste

    Zur branchenüblichen Werbung ist Target Film berechtigt, ausgewählte Kunden – als Referenzkunden – auf seiner Website, sofern dies der Auftraggeber nicht ausdrücklich schriftlich untersagt, zu veröffentlichen.

    10 Haftung

    Für Schäden haftet Target Film nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. Target Film haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und Konzeptions- und Programmierarbeit sowie sonstiger Designarbeiten.

    11 Überlassene Materialien

    Vom Auftraggeber überlassene Datenträger, Dateien oder Daten sind nach Abschluss eines Projektes auf Kosten des Auftraggebers abzuholen. Darüber hinaus übernimmt die Target Film keine Haftung für diese.

    12 Datensicherheit

    Der Auftraggeber verpflichtet sich, Target Film von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten auf erstes Anfordern freizusprechen. Datenträger, Dateien oder Daten, die der Auftraggeber der Target Film zur Verfügung stellt, werden vom Auftraggeber zusätzlich in Form einer Sicherheitskopie gesichert.

    13 Sonstige Bestimmungen

    Sollte ein Auftraggeber aus nicht von Target Film zu verantwortenden Gründen vom Vertrag zurücktreten, behält sich Target Film das Recht vor, als bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Arbeiten in Rechnung zu stellen, mindestens aber 25% des Nettoauftragswerts.

    14 Fremdleistungen Dritter

    Target Film ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen auch an Dritte zu übertragen. Falls Verträge über Fremdleistungen mit Dritten abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, Target Film im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten auf erstes Anfordern freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss mit dem Dritten ergeben. Insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die genannte und vereinbarte Fremdleistung.

    15 Gerichtsstand

    Diese AGB unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrag-) Rechtsordnungen. Der Gerichtsstand und der Erfüllungsort ist Köln, Sitz der Target Film.